Skip to content.
Sections
You are here: Home » FAQ - Oft gestellte Fragen » Wie lange behalte ich meine Kennung ?

Wie lange behalte ich meine Kennung ?

Ein Kennung bleibt mindestens 1 1/2 Jahre bestehen, ohne dass eine Aktion des Kennungsinhabers nötig wäre.

Studiert jemand Informatik, Mathematik, Bioinformatik oder Medieninformatik, bleibt die Kennung für das gesamte Studium erhalten. Ausserdem sollte die Kennung auch nach Beendigung des Studiums noch 1-2 Semester erhalten bleiben, um für Job-Suche oder "Aufräumaktionen" noch zur Verfügung zu stehen.

Alle anderen Kennungsinhaber müssen gelegentlich nachweisen, dass Sie noch Veranstaltungen am Institut für Informatik besuchen oder dies vor kurzen getan haben um das Anrecht auf die Kennung zu behalten.

Auf jeden Fall bekommt jeder Kennungsinhaber weit vor einer anstehenden Löschung seiner Kennung mehrere E-Mails, auf die er dann reagieren muss um die Löschung zu verhindern. Näheres über den Ablauf steht dann in der jeweiligen E-Mail.

Rückmeldung

Da das Institut keinen direkten elektronischen Zugriff auf die Daten der Studentenkanzlei hat, ist alle 2-3 Jahre eine Rückmeldung nötig, damit die eigene Kennungs erhalten bleibt. Betroffene werden per Mail informiert. Eine Rückmeldungphase dauert mindestens 6 Monate. Man sollte also genügend Zeit haben sich rückzumelden.

Studiumsende

Da sehr viele Studenten, speziell für die Jobsuche, ihre Kennung noch gut benötigen können, löschen wir nicht automatisch bei Studiumsende die Kennung. Man wird auch hier weit vor einer anstehenden Löschung per Mail gewarnt.