Immer öfter nutzen Mitarbeiter oder Studenten des IfI die Rechenkapazität, die die Rechner in Rechnerpools bieten. Damit diese Nutzung in geregelten Bahnen verläuft und der normale Betrieb nicht darunter leidet, müssen einige Regel und Verhaltensweisen beachtet werden.
Eine Liste von von den Rechnern inkls. Ausstattung findet man auf dieser Seite.
Unser System ist für eine mittlere Auslastung mit gelegentlichen Auslastungsspitzen ausgelegt. Aus Kosten- und anderen Aufwandsgründen ist dies zur Zeit die beste mögliche Konfiguration. Wenn man nun für eine Übungsaufgabe auf dutzenden Rechnern ein Rechenjob startet, der auch große Datenmengen vom eigenen Homeverzeichniss liest oder dorthin schreibt, dann legt man fast sicher die Netzwerkverbindungen des betreffenden Rechneraums, den eigenen Fileserver für das Homeverzeichniss und viele andere Nutzer lahm. Auch ist diese Art der Nutzung kontraproduktiv, da in diesen Fall die eigenen Rechenjobs viel langsamer laufen als bei vernünftig geplanter Resourcennutzung.
Desweiteren ist festgelegt, dass Benutzerm, die direkt am Rechner sitzen, immer Priorität bei der Nutzung haben.
Die Remote und RDP-Rechner, also die Rechner, über die man per SSH von aussen in den CIP Pool kommt, sind generell von jeder Nutzung frei zu halten.
Im Zweifel sicherheitshalber immer die RBG fragen !!!
Wenn jemand interaktiv an einem Rechener arbeitet, darf der Rechenjob nicht gestartet werden, bzw. muß unterbrochen werden. Interaktive Nutzung der Rechner hat also in jedem Fall Vorrang. Durch die Nutzung von SLURM wird diese Anforderung automatisch erfüllt.
Man darf keine Rechenjobs oder Tests derselben, die länger als nur 1-2 Minuten dauern, auf den Remoterechnern starten. Wenn sie von außerhalb ihre Rechenjobs testen wollen so nutzen sie die Remoterechner nur als Gateway und testen dann auf normalen CIP Rechnern. Das Absetzen von SLURM Jobs kann und darf aber von den Remoterechnern erfolgen.
Es dürfen keine Programme gestartet werden, die das Netz, sei es lokal oder über das lokale Netz hinaus, zu stark belasten. Für Datenverkehr innerhalb des Instituts: Keine zu hohe Bandbreite innerhalb eines Netzbereiches nutzen. Am besten die RBG fragen, um die Netzwerktopologie, die hier die Grenzen setzt, zu erfahren. Für den Datenverkehr über das Institut hinaus: Hier muss ziwschen MWN und Rest der Welt unterschieden werden. Die Pools sind zur Zeit mit 1Gbit an das MWN angeschlossen. Daher sollte man in beiden Fällen nicht mehr als 10% dieser Bandbreite nutzen. Geht der Datenverkehr über das MWN hinaus, so ist neben einer noch geringen erlaubten Bandbreite auch die Datenmenge am Tag beschränkt. Soll mehr als 4 Gigabyte am Tag an Daten transportiert werden, ist auf jeden Fall dies vorher anzumelden, da sonst die Überwachungsmonitore des LRZ Alarm schlagen. Am besten ist natürlich immer die Nutzung in der Nacht.
Unsere Fileserver sind nicht dafür ausgelegt dauerhaften datenintensive Nutzung zu ermöglichen. Hier ist sowohl das Verhältniss zwischen Arbeitsplatzrechner und Fileservern zu hoch als auch die Anzahl der Homeverzeichnisse auf einem einzelen Fileserver zu groß. Die Konsequenz einer solchen Nutzung ist, dass alle aktuellen Benutzer mit einem Homeverzeichnisse auf dem überlasteten Fileserver nur sehr langsam arbeiten können.
Es ist aber sehr einfach möglich, auf die lokalen Platten der Rechner auszuweichen. Diese Nutzung ist sowieso zu empfehlen, da lokale Platten wesentlich schneller sind als die Homeverzeichnisse, auf die über das Netzwerk zugegriffen wird.
Folgendes gilt nur wenn man nicht SLRUM nutzt:
Auf jeden Fall muß die RBG durch eine Mail von der geplanten Nutzung unterrichtet werden. Dies geschieht am besten durch eine Mail an rbg@ifi.lmu.de. In dieser Mail muß stehen, was berechnet wird und über welchen Zeitraum die Nutzung geplant ist. Prinzipiell sollen nur Rechenjobs mit Bezug zur Lehre oder zu Themen der Informatik gerechnet werden.
I.a. muss man keinen Antrag zur Nutzung der Rechner für Rechenjobs stellen. Die eigene CIP Kennung reicht für die Nutzung völlig aus.
Nur in folgenden Fällen ist ein Antrag nötig:
In allen diesen Fällen einfach eine Mail an die RBG schicken. Es wird auf jeden Begründung benötigt. I.a. akzeptieren wir nur Anträge, die von einem Mitarbeiter des IFI befürwortet wird, oder man hat ein eigenes Projekt, dass so toll und interessant ist, dass wir hier nicht im Wege stehen wollen.